SPD Stuttgart-Zuffenhausen

 

Zuffenhausen vom Verkehr entlasten – jetzt!

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Wir sind uns einig: Die Auffahrrampe an der Friedrichswahl muss abgerissen werden! Zur neuen Verkehrsführung soll noch vor der Sommerpause ein Grundsatzentschluss gefällt werden. Genau dieses hat die SPD-Gemeinderatsfraktion zusammen mit CDU und Grünen jetzt nochmal beantragt.

Die „unendliche Geschichte“ um das Verkehrsbauwerk kommt nicht voran, obwohl doch schon alles auf den Weg gebracht wurde: Planungsmittel sind vorhanden und seit Juli 2017 gibt es auch eine erste Finanzierungsrate von 10 Millionen Euro. Es geht nur noch um die Entscheidung, ob der Stadtbahntunnel oder ein Straßentunnel die richtige Lösung ist.

Viele Menschen, die nahe dem Rampenbauwerk wohnen, warten mittlerweile seit Jahrzehnten darauf, dass ihr Lebensumfeld verbessert wird. Wir Sozialdemokraten haben uns dafür eingesetzt, dass der Abriss der Rampe Friedrichswahl in den Katalog der Begleitmaßnahmen zum Rosensteintunnel aufgenommen wurde.

Uns liegt daran, dass diese Maßnahmen auch zeitnah umgesetzt werden. Im Juni 2016 hat deshalb aufgrund unseres Antrags bereits eine Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Technik stattgefunden. Schon damals war klar: Die Verwaltung soll einen Vorschlag zur Grundsatzentscheidung für die neue Verkehrsführung vorlegen.

„Zwei Jahre sind Zeit genug, um die beiden Ausführungsvarianten zur Abstimmungsreife zu bringen. Zuffenhausen muss vom Verkehr entlastet werden“, so Fraktionsvorsitzender Martin Körner.

„Wir können es uns gar nicht leisten Maßnahmen zur Luftverbesserung auf die lange Bank zu schieben“, ergänzt Suse Kletzin, Sprecherin im Umwelt- und Technikausschuss. Die Bevölkerung fordert zu Recht Handlungsfähigkeit ein. Die Mittel sind vorhanden, was fehlt ist die Entscheidung zwischen sinnvollen Planungsalternativen. Bei so viel Einigkeit im Rat, sollte das doch möglich sein.

Foto: Die Heilbronner Straße stadtauswärts, im Hintergrund die Rampe Friedrichswahl. Aus der Wikipedia. Foto von qwesy qwesy. Veröffentlichung unter Lizenz CC BY.3.0

 

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