Die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart wird beauftragt,
1. Eine Aufstellung über alle bekannten oder beantragten Investitionsvorhaben mit Beteiligung des VRS, die noch nach dem GVFG bzw. Entflechtungsgesetz im Grundsatz förderfähig sind, vorzulegen.
2. Eine Einschätzung darüber abzugeben, welche Vorhaben davon bis zum Auslaufen des Gesetzes 2019 nicht mehr zum Zuge kommen werden.
3. Eine Einschätzung darüber abzugeben, welche Änderungen zu erwarten sind, wenn im Jahr 2014 nach § 6 Abs. 2 EntflechtG die gruppenspezifische Zweckbindung entfällt.
4. Eine Einschätzung darüber abzugeben, welche Netzergänzungen bei der S-Bahn sowie neue Regional- und Stadtbahnstrecken nach dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 11.11.2009 (Stufenplan) noch bis 2019 verwirklicht werden könnten, bevor es zu einer grundlegenden Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen kommt.
5. Maßnahmen vorzuschlagen, damit die vorgesehenen Verlängerungen der S 2 von Filderstadt bis Neuhausen, der S 5 von Bietigheim-Bissingen bis Vaihingen/Enz und die S-Bahn-Verlängerung in den Landkreis Göppingen noch innerhalb des Förderzeitraums bis 2019 verwirklicht werden kann.