Veröffentlicht in Standpunkte
am 10.12.2018 von SPD und Volt im Stuttgarter Rathaus
Im November wurde im Bundestag das Teilhabechancengesetz beschlossen. Mit Lohnzuschüssen für eingestellte Langzeitarbeitslose, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen nach SGB II bezogen haben. „Das Gesetz bietet Chancen, Langzeitarbeitslosen langfristig durch auf die Person und die Stelle abgestimmte Unterstützung und Qualifizierung Teilhabe an Arbeit zu sichern. Dass dabei der Tariflohn, und nicht der Mindestlohn, als Zuschussgrundlage dient, ist sehr gut“, so der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Udo Lutz.