Veröffentlicht in Standpunkte
am 07.03.2018 von SPD und Volt im Stuttgarter Rathaus
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Klar ist jetzt also, dass Fahrverbote in Stuttgart möglich sind, ob mit oder ohne blaue Plakette. Verhältnismäßig müssen sie sein, z.B., insofern, dass es ausreichend Zeit für Altautobesitzer gibt, sich auf ein drohendes Fahrverbot einzustellen. Eigentlich ist das alles gar nichts Neues.