SPD Stuttgart-Zuffenhausen

 

Veröffentlicht in Anträge
am 02.01.1990 von SPD in der Region Stuttgart

Antrag der SPD-Regionalfraktion

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. eine Rahmenvereinbarung mit der Landesregierung anzustreben, nach der die Metropolregion Stuttgart im Umfang ihrer Wirtschaftskraft bei der Vergabe der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) berücksichtigt wird;
2. mit den Partnern in der Metropolregion eine Qualifizierungsoffensive für wenig oder gering qualifizierte Arbeitskräfte im Job zu entwickeln.

Begründung:
Durch die industrielle Prägung der Metropolregion Stuttgart ist der Anteil wenig oder gering Qualifizierter in der Produktion höher als in anderen Wirtschaftsräumen. Wir wissen aber heute schon, dass im Lauf einer Dekade die Hälfte dieser Arbeitsplätze ersatzlos wegfällt, während gleichzeitig der Bedarf an qualifizierten Tätigkeiten steigt. Ziel der Qualifizierungsoffensive muss es deshalb sein, über mittelfristige Personalentwicklungspläne der Unternehmen möglichst viele der angelernten Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer für diese anspruchsvolleren Arbeiten in ihren Unternehmen zu qualifizieren.

Die Metropolregion kann diesen Prozess dadurch unterstützen, indem sie sich mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds in erheblichem Umfang an diesen Qualifizierungsmaßnahmen beteiligt. Dem Land fließen aus dem ESF in den nächsten Jahren 16 Mio. Euro zusätzlich für solche Projekte zu, bei denen auf eine öffentliche Ko-Finanzierung weitgehend verzichtet wird. Wenn die Metropolregion im Umfang ihrer Wirtschaftskraft an diesen Mitteln beteiligt wird, ist auch das finanzielle Fundament für eine Qualifizierungssoffensive in der Metropolregion Stuttgart gegeben.

Veröffentlicht in Anträge
am 02.01.1990 von SPD in der Region Stuttgart

Antrag der SPD-Regionalfraktion:

Die Regio Stuttgart Marketing und Tourismus GmbH wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für ein „Haus des Weins in der Region Stuttgart“ zu erstellen.

Begründung:

Der Weinbau ist ein prägendes Element der Region Stuttgart, das in der Außendarstellung der Region ein stärkeres Gewicht verdient. Zwar gibt es mehrere gute lokale Möglichkeiten zur Weinpräsentation; die Stadt Stuttgart überlegt die Einrichtung eines „Haus des Weins“ für den Stuttgarter Weinbau. Eine gemeinsame Präsentation, ein „Schaufenster“ der regionalen Weine an einem attraktiven Standort aber – z. B. ehemaliger Keller der Hofkammer im Alten Schloss oder Vergleichbares – könnte sowohl dem in letzter Zeit so erfolgreichen Wein der Region Stuttgart wie auch deren nationaler und internationaler Außendarstellung nützen.

Veröffentlicht in Anträge
am 02.01.1990 von SPD in der Region Stuttgart

Antrag der SPD-Regionalfraktion:

Der Verband Region Stuttgart wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG Verhandlungen mit dem Ziel, im Rahmen des neuen Verkehrsvertrags zu einer Verbesserung der Frühanbindung des Flughafens mit der S-Bahn zu gelangen, aufzunehmen. Über das Ergebnis wird der Verkehrsausschuss unterrichtet.

Begründung:

Fluggäste, die frühmorgens die S-Bahn zum Flughafen nutzen wollen, beklagen seit langem, dass dies aufgrund der Fahrplangestaltung nicht möglich ist. So gibt es keine Möglichkeit, mit dem ÖPNV Frühmaschinen – insbesondere Charterflüge –, die vom Flughafen Stuttgart starten, zu erreichen. Für eine europäische Metropolregion wie Stuttgart ist dies ein nicht haltbarer Zustand.

Veröffentlicht in Anträge
am 02.01.1990 von SPD in der Region Stuttgart

Antrag der SPD-Regionalfraktion

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bedarfs- und Finanzierungsplanung für die Planung und Finanzierung des Fahrgastinformationssystems in den Fahrzeugen und den größeren Haltestellen von Bus und S-Bahn sowie der Installation des Anschlussinformationssystems aufzustellen. Hierbei sind die verschiedenen Aufgabenträger – etwa S-Bahn und Bus, Verbundlandkreise und Stadt Stuttgart – an den Verknüpfungspunkten einzubinden.

2. Durch die 2004 anstehenden Überlegungen und Entscheidungen zu den Tariferhöhungen und -verbesserungen ist eine Mitfinanzierung der Maßnahmen durch einen Anteil an den Tariferhöhungen des VVS zu gewährleisten. Dies betrifft nach derzeitigem Stand 15 – 20 % der Kosten, nachdem das Land die grundsätzliche Förderfähigkeit nach GVFG anerkannt hat.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung soweit voranzutreiben, dass entsprechende Anträge nach GVFG gestellt werden können.

4. Die erforderlichen Mittel für die Planung sind der Haushaltsstelle Gutachten zu entnehmen, gegebenenfalls sind € 50.000 zusätzlich einzustellen.

Begründung:
Ergebnis von mobilist und des Regionalverkehrsplans ist, dass die verbesserte Information die Akzeptanz und Nutzung des ÖPNV fördert, weshalb die Region Stuttgart in die Realisierungsphase eintreten sollte. Die Erfahrungen aus Modellvorhaben können hierbei verwertet werden. Im Übrigen werden von den Bürgern Tariferhöhungen eher akzeptiert, wenn damit direkt erkennbare Verbesserungen verbunden sind.
Die entsprechende Finanzierung der Informationssysteme lassen sich auch über mehrere Jahre erstrecken.

Veröffentlicht in Beschlüsse
am 02.01.1990 von SPD in der Region Stuttgart

Die Verwaltung wird aufgefordert, den bereits 2001 beschlossenen „Wettbewerb Landschaftspark“ in untenstehender Beschreibung auszuloben.
Kosten: 50.000 €
Mittelbereitstellung: durch Übertragung der bereits im Haushalt 2002 veranschlagten Mittel
Ausschreibung
Wettbewerb Landschaftspark der Region Stuttgart

Das Ziel des Wettbewerbs ist es, die Umsetzung des Landschaftsparks zu fördern. Prämiert werden daher Maßnahmen, die zu einer Verwirklichung des Landschaftsrahmenplans bzw. des „Landschaftspark Mittlerer Neckar“ sowie der detaillierten Bereichsplanungen beitragen. Die Teilnehmer erhalten die beim Verband vorliegenden Landschaftsparkplanungen kostenlos.
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Bereiche:
A. Punktuelle Maßnahmen
Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung der Ideen des Landschaftsparks in Bezug auf das Thema „besondere Orte“, wie z.B.
§ Kunst in der Landschaft
§ Beschilderungen, die interessante Informationen zum Landschaftspark vermitteln(z. B. Kulturlandschaft, Naturschutz, Naturhaushalt, Geschichte, Pädagogische Konzepte, Lehrpfade)
§ besondere Aussichts- und Hochpunkte, bauliche Anlagen und kulturelle Einrichtungen
§ besondere Gestaltung landwirtschaftlicher Fluren durch künstlerisch gestalteten Anbau (bspw. Maislabyrinth)
§ Pflanzung von Baumreihen und Alleen zur Hervorhebung von Wegen
B. Maßnahmen in der Fläche
Angestrebt wird eine Verwirklichung des Landschaftsparks in der Fläche. Die Kommunen sind im Rahmen der Bauleitplanung verpflichtet, für entstehende Eingriffe in den Naturhaushalt einen Ausgleich zu schaffen. Dieser Ausgleich wird im Grünordnungsplan dargestellt. Der Ausgleich muss auf Flächen stattfinden, die sich im Eigentum der Kommune befinden oder für die ein entsprechender städtebaulicher Vertrag besteht. Die untere Naturschutzbehörde überprüft diesen Umstand.
Gefördert werden nur Planungen zu Ausgleichsgebieten, die sich im Landschafts- oder Naturpark befinden und auf der Grundlage des Landschaftsplans oder bereits bestehender Teilpläne (Enfilade, Glemspark,...) entwickelt wurden. Von Bedeutung sind dabei z.B. folgende Ansätze des Landschaftsplans:

Ø Netz: Ökologische Netzstruktur/ Biotopverbund

* Anlage von Biotopen
* Anlage von Seitenarmen, Wasserflächen, Bachrenaturierungen
* Entwicklung von Hochstaudenfluren, Feuchtwiesen und extensiv bewirtschaftetem Grünland
* Neupflanzung von pflegeextensiven Sorten (Sortengarten) auf bisher nicht mit Streuobst bestandenen Flächen (z. B. auch in Kombination mit Erholungsflächen)
* Neubegründung und Ergänzung von Gehölzstrukturen und Waldflächen
§ Sukzessionsflächen
§ Sicherung von Grünstücken für eine gelenkte Sukzession

Ø Linienhafte Strukturen
§ Landschaftsparkrouten mit integrierten Aufenthaltsflächen
§ Gestaltung der Landschaftsparkrouten zum Wandern und Radfahren mit eingebundenen allgemein zugänglichen Anlagen, wie Wiesen für Spiel und Sport, Lagern, Naturerlebnisflächen

Wettbewerbsgebiet / Teilnehmer
Der Wettbewerb richtet sich an die Städte und Gemeinden in der Region Stuttgart. Erwünscht ist auch die Beteiligung von Bürgern, Bürgergruppen und Verbände. Diese erhalten die Unterlagen über die Gemeinden.
Soweit noch keine vom Verband ausgearbeiteten Bereichsplanungen für den Landschaftspark vorliegen, gelten die in der Gesamtkonzeption Landschaftspark Mittlerer Neckar enthaltenen Ansätze als Bewertungsgrundlage.

Preise
Alle eingereichten Beiträge werden im Rahmen einer Ausstellung öffentlichkeitswirksam gewürdigt.

A. Punktuelle Maßnahmen:
Fünf Preise zu jeweils 3000 €
B. Flächige Maßnahmen (im Rahmen von Grünordnungsplänen):
Im Rahmen des Wettbewerbs werden als Preis die Planungskosten für die Grünordnungspläne und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzen mit 40% bezuschusst, maximal jedoch mit 7.000 €. Es werden mindestens fünf Preise vergeben.
Zeitrahmen
Die Ausschreibung erfolgt zum 01.02.2003. Letzter Abgabetermin für den Wettbewerbsbeitrag ist der 01.02.2004. Die Kommunen werden schriftlich informiert und gebeten, die Informationen auch an ihre Bürger weiterzugeben. Außerdem wird das Vorhaben in der Presse veröffentlicht.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen
§ Beschreibung des Vorhabens, verbunden mit einer Einordnung in das Landschaftspark-konzept des Verbandes
§ Lageplan
§ sonstige Pläne
§ Illustrationen o.ä., gegebenenfalls Fotos zum Projekt
§ Nachweis der Realisierbarkeit des Projektes.

Begründung
Bereits im Zuge der Haushaltsberatungen 2001 wurde auf Antrag der SPD ein „Wettbewerb Landschaftspark“ beschlossen. Aufgrund personeller Engpässe und anderweitiger finanzieller Prioritätensetzung konnte dieser Beschluss im vergangenen Jahr noch nicht umgesetzt werden.
In der Vergangenheit wurden für einige Teilbereiche bereits konkrete, mit den Betroffenen abgestimmte Planungen vorgelegt. Leider klafft hier eine Lücke zwischen Planung und Ausführung. Gleichwohl ist die Wichtigkeit solcher weicher Standortfaktoren oder „green infrastructur“ wie z.B. siedlungsnaher Erholungsräume in ökologisch intakter Landschaft für eine Metropolregion und Ballungsraum unbestritten.
Auch im Hinblick auf die zahlreichen Beschlüsse der Regionalversammlung und seiner Ausschüsse zur Konzeption, Planung und Umsetzung des Landschaftspark - stellvertretend sei hier der Beschluss vom 18.10.’00 genannt - müssen nun weitere Schritte erfolgen, um durch die Realisierung beispielhafter Projekte die Ideen des Landschaftsparks erlebbar zu machen, und dadurch stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern.
Dass neben punktuellen Umsetzungen in Form von Kunst o.ä. besonders Aktivitäten im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen nach § ....geeignet sind die Ziele des Landschaftsplans umzusetzen, zeigt auch der von der Bundesregierung herausgegebene Leitfaden ...: Zitat
Die SPD-Fraktion möchte den damaligen Beschluss mit diesem Antrag konkretisieren und auf eine zügige Umsetzung der Beschlüsse dringen.

A. Schwarz, E. Berg und Fraktion

Ziele des Wettbewerbs sind:
- Ausgleichsmaßnahmen so zu lenken, dass der Aufbau einer wirkungsvollen Netzstruktur, insbesondere von Biotopen im Landschaftspark begünstigt wird.

- Die Idee des Landschaftsparks , insbesondere auch den besonderen gestalterischen Ansatz, Ebenso soll die Bereitschaft der Nutzer der Landschaft für eine Unterstützung der Umsetzung gefördert werden.

Hinweise und Beispiele
Diese reichen von stillem Naturerleben, Wandern und Lagern bis zur sportlichen Betätigungen in freier Natur, umfassen aber auch die Vermittlung von Wissenswertem über Natur, Kultur und Landschaft. Darüber hinaus sollen die Besonderheiten der regionalen Landschaft durch Gestaltungsmaßnahmen und künstlerische Eingriffe bewusst gemacht werden. Alle Maßnahmen sind mit Naturschutzbelangen sowie den Belangen der Land- und Forstwirtschaft abzustimmen.

Antrag vom Oktober 2002. Die Ausschreibungsunterlagen für den Wettbewerb LANDSCHAFTSPARK MITTLERER NECKAR können hier angefordert werden (pdf-Datei).